Familienrecht — mit über 25 Jahren Erfahrung.
Trennung und Scheidung sind für die meisten Menschen die schwierigste Zeit ihres Lebens. Ich begleite Sie ruhig, klar und kompetent – und sorge dafür, dass am Ende eine tragfähige Lösung steht.
Was ich für Sie tue
Klare Orientierung in komplexen Situationen. Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Familienrechts – außergerichtlich und vor Gericht.
Trennung
Beratung zum Trennungsjahr, Trennungsvereinbarungen, vorläufiger Regelung von Unterhalt und Sorge.
Scheidung
Scheidungsantrag und Begleitung durch das gesamte Verfahren — einvernehmlich oder streitig.
Unterhaltsfragen
Berechnung und Durchsetzung von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt.
Sorge- und Umgangsrecht
Fokussierung auf das Kindeswohl bei der Regelung von Aufenthalt und Umgangskontakten.
Vermögen & Immobilien
Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Klärung des Umgangs mit gemeinsamen Immobilien.
Eheverträge
Prüfung und Gestaltung im Einzelfall zur Vermeidung späterer Konflikte.
Wie ich arbeite
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Grundsätzlich muss das Trennungsjahr abgelaufen sein. Teilweise kann der Scheidungsantrag auch bereits früher eingereicht werden.
Auch eine Erstberatung ist nicht kostenfrei — wir nehmen uns viel Zeit, um Ihre Sach- und Rechtslage genau zu analysieren. Die genauen Kosten klären wir transparent vor Beginn.
Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit beantragen. Für ein gerichtliches Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Verkauf, Auszahlung eines Partners oder seltener gemeinsame Vermietung sind einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten. Wir prüfen, welche Lösung in Ihrer Situation wirtschaftlich und praktisch am sinnvollsten ist, um eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.
Trennungsunterhalt wird für die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit nach der Scheidung gefordert werden.
Bereit für ein Gespräch?
Schildern Sie mir Ihren Fall — ich melde mich persönlich bei Ihnen zurück.