Häufige Fragen

Klarheit von Anfang an. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Erstkontakt, Kosten und Ablauf – damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Vor dem Erstkontakt

Der effizienteste Weg ist das Online-Anfrageformular. Dort können Sie Ihr Anliegen strukturiert schildern, was mir eine gezielte Vorbereitung auf unser Gespräch ermöglicht. Alternativ können Sie anrufen — ich rufe Sie persönlich zurück, sobald ich Zeit für Ihr Anliegen habe.

Ja. Ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich und manchmal notwendig, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder Sie eine Zweitmeinung benötigen. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anfrage transparent an, damit ich mich auf die Situation einstellen kann.

Kosten

Auch eine Erstberatung ist nicht kostenfrei — wir nehmen uns viel Zeit, um Ihre Sach- und Rechtslage genau zu analysieren. Die Kosten klären wir transparent vor oder zu Beginn unseres Gesprächs.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. In bestimmten Fällen (z. B. umfangreichen außergerichtlichen Beratungen) können wir auch eine individuelle Honorarvereinbarung auf Basis eines Zeithonorars treffen.

Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe (für die außergerichtliche Tätigkeit) oder Verfahrenskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren) beantragen. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise (Einkommen, Miete, Schulden) direkt zum ersten Termin mit.

Das hängt vom Vertrag und vom Rechtsgebiet ab. Im Verkehrsrecht übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten vollständig. Im Familien- und Erbrecht ist oft nur ein erstes Beratungsgespräch abgedeckt. Ich prüfe gerne für Sie, ob Ihre Versicherung eintritt.

Familienrecht

Voraussetzung für einen Scheidungsantrag ist in der Regel, dass Sie und Ihr Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). In Härtefällen kann die Scheidung auch früher eingereicht werden.

Das Trennungsjahr bedeutet, dass die Ehegatten räumlich und wirtschaftlich getrennt leben. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einer auszieht — die Trennung kann auch „von Tisch und Bett" innerhalb derselben Wohnung erfolgen, sofern die Bereiche strikt getrennt werden.

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, basierend auf dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Ehegattenunterhalt (Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt) wird individuell berechnet und hängt von den Einkommensverhältnissen beider Partner ab.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Verkauf, Übernahme durch einen Partner (mit Auszahlung) oder vorübergehende Weiternutzung. Eine frühzeitige Klärung ist wichtig, um finanzielle Nachteile oder eine drohende Teilungsversteigerung zu vermeiden.

Verkehrsrecht

Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer und der gegnerischen Versicherung. Kontaktieren Sie mich idealerweise direkt, bevor Sie in Eigenregie verhandeln. Ich sorge dafür, dass alle Schadenspositionen (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall) vollständig und korrekt geltend gemacht werden.

Nicht immer. Bei drohenden Punkten, Fahrverboten oder unklaren Messungen lohnt sich eine Prüfung. Ich fordere die Ermittlungsakte an und prüfe, ob Messfehler vorliegen oder das Verfahren anderweitig angreifbar ist, bevor Sie zahlen.

Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Anwaltskosten. Bei Bußgeldern und Strafverfahren schützt ein Anwalt vor vorschnellen Eingeständnissen und ungerechtfertigten Strafen.

Erbrecht

Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Nachlass für nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, ggf. Eltern), die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er besteht in einem Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Im Erbrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf die bei den Rechtsgebieten genannten Themen. Nicht zu meinem Portfolio gehören Erbannahme oder -ausschlagung sowie die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.

Vor dem Erstkontakt

Der effizienteste Weg ist unser Online-Anfrageformular. Dort können Sie Ihr Anliegen strukturiert schildern, was mir eine gezielte Vorbereitung auf unser Gespräch ermöglicht. Alternativ können Sie anrufen – ich rufe Sie persönlich zurück, sobald ich Zeit für Ihr Anliegen habe.
In dringenden Fällen (z.B. nach einem Unfall oder bei akuten Sorgerechtsstreitigkeiten) bemühe ich mich um einen Termin innerhalb von 48 Stunden. Bei regulären Anfragen erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche einen Termin. Ein erster telefonischer Rückruf erfolgt meist noch am selben oder darauffolgenden Tag.
Ja. Ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich und manchmal notwendig, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder Sie eine Zweitmeinung benötigen. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anfrage transparent an, damit ich mich auf die Situation einstellen kann.

Kosten

Für ein erstes Beratungsgespräch von Verbrauchern ist die Gebühr gesetzlich auf maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Die genauen Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Falles ab. Ich kläre die Kostenfrage transparent vor oder zu Beginn unseres Gesprächs.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. In bestimmten Fällen (z.B. umfangreichen außergerichtlichen Beratungen) können wir auch eine individuelle Honorarvereinbarung auf Basis eines Zeithonorars treffen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten nicht tragen können, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Beratungshilfe (für die außergerichtliche Tätigkeit) oder Verfahrenskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren). Bitte bringen Sie in diesem Fall die entsprechenden Nachweise (Einkommen, Miete, Schulden) direkt zum ersten Termin mit.
Das hängt von Ihrem Vertrag und dem Rechtsgebiet ab. Im Verkehrsrecht übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten vollständig. Im Familienrecht und Erbrecht ist oft nur ein erstes Beratungsgespräch abgedeckt, die eigentliche Vertretung jedoch nicht. Ich prüfe gerne für Sie, ob Ihre Versicherung eintritt.

Familienrecht

Voraussetzung für einen Scheidungsantrag ist in der Regel, dass Sie und Ihr Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). In Härtefällen kann die Scheidung auch früher eingereicht werden. Ich berate Sie frühzeitig, welche Schritte bereits im Vorfeld der Scheidung sinnvoll sind.
Das Trennungsjahr bedeutet, dass die Ehegatten räumlich und wirtschaftlich getrennt leben. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einer auszieht; die Trennung kann auch "von Tisch und Bett" innerhalb derselben Wohnung erfolgen, sofern die Bereiche strikt getrennt werden. Es dient als Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist.
Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, basierend auf dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Ehegattenunterhalt (Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt) wird individuell berechnet und hängt von den Einkommensverhältnissen beider Partner ab. Ich berechne Ihre Ansprüche detailliert und rechtssicher.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Verkauf, Übernahme durch einen Partner (mit Auszahlung) oder vorübergehende Weiternutzung. Oft spielen auch noch laufende Kredite eine Rolle. Eine frühzeitige Klärung ist wichtig, um finanzielle Nachteile oder eine drohende Teilungsversteigerung zu vermeiden.

Verkehrsrecht

Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer und der gegnerischen Versicherung. Kontaktieren Sie mich idealerweise direkt, bevor Sie in Eigenregie verhandeln. Ich sorge dafür, dass alle Schadenspositionen (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall) vollständig und korrekt geltend gemacht werden.
Nicht immer. Bei drohenden Punkten, Fahrverboten oder unklaren Messungen lohnt sich eine Prüfung. Ich fordere die Ermittlungsakte an und prüfe, ob Messfehler vorliegen oder das Verfahren anderweitig angreifbar ist, bevor Sie zahlen und die Strafe rechtskräftig wird.
Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Anwaltskosten. Bei Bußgeldern und Strafverfahren schützt ein Anwalt vor vorschnellen Eingeständnissen und ungerechtfertigten Strafen. Eine rechtzeitige Beratung bewahrt Sie oft vor langfristigen Konsequenzen wie dem Verlust der Fahrerlaubnis.

Erbrecht

Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Nachlass für nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, ggf. Eltern), die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er besteht in einem Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Im Erbrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Nicht zu meinem Portfolio gehören Testamentsgestaltung, Erbannahme oder -ausschlagung sowie die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Hierfür verweise ich gerne an spezialisierte Kollegen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Jeder Fall ist individuell. Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz online oder rufen Sie an — ich kläre gerne persönlich mit Ihnen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.