Verkehrsrecht

Verkehrsrecht – kompetent vertreten.

Ein Unfall, ein Bußgeldbescheid, ein Strafverfahren oder der Verlust des Führerscheins – als Fachanwältin für Verkehrsrecht vertrete ich Ihre Interessen gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten. Von der Unfallabwicklung bis zur Vertretung im Bußgeld- oder Strafverfahren.

Verkehrsrecht
Fachanwältin
Verkehrsrecht

Was ich für Sie tue

Schnelle und kompetente Hilfe im Verkehrsrecht. Von der Unfallabwicklung bis zur Vertretung im Bußgeldverfahren.

Unfallabwicklung (Haftpflichtschäden)

Komplette Übernahme der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, damit Sie schnell zu Ihrem Recht und Geld kommen.

Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung

Ich übernehme die Kommunikation und Verhandlung mit Versicherungen, die oft versuchen, berechtigte Ansprüche zu kürzen.

Vertretung bei Bußgeldverfahren

Prüfung von Bußgeldbescheiden (Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand) auf formelle und inhaltliche Fehler sowie Vertretung vor Gericht.

Vertretung in Verkehrs- und Strafverfahren

Strafverteidigung bei Vorwürfen wie Fahrerflucht (§ 142 StGB), fahrlässige Körperverletzung oder Ähnliches — zum Schutz Ihres Führerscheins und Ihrer rechtlichen Position.

Alkohol und Drogen am Steuer

Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Trunkenheitsfahrten oder Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss.

Vertretung in Strafverfahren

Juristische Begleitung und Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (Idiotentest) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Führerscheinmaßnahmen

Abwehr von Fahrverboten, Entzug der Fahrerlaubnis und Punkten in Flensburg sowie Hilfe bei der Neuerteilung.

Personenschäden

Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen mit Personenschäden – im Rahmen meiner Schwerpunkte.

Klare Grenzen

Schwere und schwerste Personenschäden bearbeite ich nicht. In solchen Fällen empfehle ich Ihnen gerne eine spezialisierte Kollegin oder einen Kollegen

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Es ist sehr ratsam. Die gegnerische Versicherung versucht oft, den Schaden kleinzurechnen. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallverursachers zudem Ihre Anwaltskosten tragen.

Ein Einspruch und die Prüfung lohnen sich, da nur dadurch geprüft werden kann, ob die Messung fehlerhaft ist oder die Bescheide und deren Erstellung formelle Mängel aufweisen. Besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich die Prüfung der Akte durch einen Fachanwalt.

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Ich fordere zunächst Akteneinsicht an.

Bereit für ein Gespräch?

Schildern Sie mir Ihren Fall — ich melde mich persönlich bei Ihnen zurück.